Wellness Gesundheit / Kur Sport & Aktiv Sommer Sport & Aktiv Winter
 
Das Haus
Sommer
Winter
Pauschalangebote
Genusswerkstatt
Hallo ich bin's
Kontakt
Anreisehilfe
Infos
Unverbindliche Anfrage
Gerne erstellen wir für
Sie ein individuelles
Angebot - kostenlos
und unverbindlich!
 Kostenlose Anfrage
 
Gesundheitspauschalen
 
Thermenpauschalen
 
HLX - Fliegen zum Taxipreis
 
 
 
 

Der Weg zur Gasteiner Kur

Österreichische Versicherungsträger für unsere österreichischen Gäste
deutsche Versicherungsträger für unsere deutschen Gäste

Österreichische Kurgäste

Der Weg zur Gasteiner Kur für unsere österreichischen Gäste

ZUERST ZUM ARZT: Antrag wird am Besten von einem Facharzt (Rheumatologen oder Orthopäden) ausgestellt. Ein Facharzt erhöht Ihre Chancen. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen 2 x in
5 Jahren (Ausnahme: Berufstätige Personen mit der Diagnose Morbus Bechterew 1 x jährlich) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung dafür enthalten. Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit des Gasteiner Kur senden wir gerne zu.

ÖSTERREICHISCHE SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
B E W I L L I G U N G

 
Stationäres Heilverfahren:

Volle Kostenübernahme
des Kuraufenthaltes mit Eigenbeteiligung.

Ein adäquater Termin
kann meist mit dem jeweiligen Vertragshaus abgestimmt werden.

 
Kurkostenzuschuss:

Für Patienten, die bei Unterkunft
und Termin unabhängig sein
wollen (ist über div. Kostenträger,
z.B. PVA, möglich). Der Weg und
die medizinischen Voraussetzungen
sind gleich wie bei der stationären
Kur. Für Abrechnungsmodalitäten
erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungs-
träger
 
Auf Verordnungsschein:

Der Patient lässt sich die Therapie
vom Haus- oder Facharzt verordnen und vom Chefarzt bewilligen.
Die bewilligten Therapien können direkt mit den Vertragspartnern verrechnet werden. Bewilligungen können auch direkt vor Ort vom Vertragspartner per Fax eingeholt werden.
PRIVATE KASSEN: Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge.
Patienten können jedoch die Rechnung für die ärztlich verordneten Anwendungen einreichen und je nach Tarifvereinbarung ist eine Erstattung – als physikalische Therapie – möglich.

TIPP: Beachten Sie bitte, dass sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als »außergewöhnliche Belastungen« absetzbar sind (inklusive Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt
auf der Rechnung definiert).
A B L E H N U N G
Sie sind mit der Ablehnung und ihrer Begründung nicht einverstanden.

MEDIZINISCH: Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen (Fach)arzt ist die wesentliche Basis für einen Kurantrag. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit und ergänzen Sie evt. den Antrag bei einem Widerspruch.
Auch sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem Chefarzt Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten
auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive
Kosten-Nutzen-Verhältnis der »Gasteiner Kur« senden wir Ihnen gerne zu.

Sie sind mit der Ablehnung einverstanden: Wir bieten attraktive Gesundheitspauschalen für
Ihre individuellen Bedürfnisse!



Deutsche Kurgäste

Der Weg zur Gasteiner Kur für unsere deutschen Gäste

 
im Rahmen einer Vorsorgeleistung oder Rehabilitation über Deutsche Versicherungsträger ist wie der Weg zu einer ambulanten oder stationären Vorsorgeleistung (offene Badekur) oder Rehabilitation im Inland:


ZUERST ZUM ARZT: Antrag wird am Besten von einem Facharzt (Rheumatologen oder Orthopäden bzw. Lungenfacharzt) ausgestellt.Ein Facharzt erhöht Ihre Chancen. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen (ambulant 3 Jahre, stationär 4 Jahre) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung dafür enthalten.
Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit des Gasteiner Kur senden wir gerne zu.

KRANKENKASSE - RENTENVERSICHERUNG

 
AMBULANTE VORSORGELEISTUNG
(OFFENE BADEKUR):

Alle drei Jahre (medizinische Ausnahmen möglich).
Sie wählen den Kurort, z.B. Bad Hofgastein, und die bevorzugte Unterkunft. Die Kosten der vom Kurarzt verordneten Kurmittel werden, abzüglich 10% Eigenbeteiligung und € 10,– pro ärztlicher Verordnung übernommen. Die Krankenkasse erstattet einen
Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung. Ist die Bewilligung statt Ihrem Wunsch »Gasteiner Kur« für
eine Einrichtung im Inland ausgestellt, kontaktieren
Sie uns: Die EU gibt Ihnen das Recht auf eine Leistung
im EU-Ausland.

 
STATIONÄRE VORSORGELEISTUNG/
REHABILITATION:

Sie wählen mit Ihrer Versicherung
eine Vertragskureinrichtung in Gastein
aus, welche Ihnen den Termin mitteilt.
Volle Kostenübernahme des Kuraufent-
haltes mit Eigenbeteiligung entweder durch die Krankenkasse oder Ihre
Rentenversicherung.
HINWEIS: KUREN IN GASTEIN SIND VOLLBEIHILFEFÄHIG UND
GASTEIN IST IN DER ANERKANNTEN KURORTELISTE ENTHALTEN .
TECHNIKER KRANKENKASSE: Die Techniker Krankenkasse kann bei chronischen Erkrankungen
des Stütz- und Bewegungsapparates indikationsspezifische Leistungspakete bewilligen
(= Berechtigungsschein -> Direktabrechnung). Teilbewilligung der Techniker Krankenkasse: Kostenvorlage durch den Versicherten und anteilsmäßige Rückerstattung.

PRIVATE KASSEN: Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge.
Patienten reichen jedoch die Rechnung für die kurärztlich verordneten Anwendungen
(bei vorheriger Information an die Krankenkasse) nach Beendigung der Kur ein und sollten dann zumindest einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen.

TIPP: Beachten Sie bitte, dass sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als »außergewöhnliche Belastungen« absetzbar sind (inklusive Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt auf der Rechnung definiert).
A B L E H N U N G
Sie sind mit der Ablehnung und ihrer Begründung nicht einverstanden

MEDIZINISCH: Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen
(Fach)arzt ist die wesentliche Basis für einen Kurantrag. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit
und ergänzen Sie evt. den Antrag bei einem Widerspruch. Auch sollte gegebenenfalls Ihr Arzt
mit dem Chefarzt Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche
Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis
der »Gasteiner Kur« senden wir Ihnen gerne zu.

Sie sind mit der Ablehnung einverstanden: Wir bieten attraktive Gesundheitspauschalen
für Ihre individuellen Bedürfnisse!


Interessante Links:  
[Kurpauschalen] [Gesundheitsbehandlungen]
[Wissenswertes zur Kur] [Gesundheitspavillon]
[Das Gasteiner Thermalwasser] [Der Gasteiner Heilstollen]
   
  Hotel Klammers Kärnten
Familie Klammer
Dr. Zimmermannstrasse 9
5630 Bad Hofgastein
Österreich
Tel. +43-6432-6711-0
Fax +43-6432-6711-8
info@hotel-kaernten.com
www.hotel-kaernten.com
    
 

Klammer's
Newsletterservice

Gerne senden wir Ihnen
kostenlos interessante
Neuigkeiten & Angebote
per Email zu.

 
Gratis Newsletterservice