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Gerne erstellen
wir für
Sie ein individuelles
Angebot - kostenlos
und unverbindlich!
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Der Weg zur Gasteiner Kur für
unsere österreichischen Gäste
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ZUERST ZUM ARZT:
Antrag wird am Besten von einem Facharzt (Rheumatologen
oder Orthopäden) ausgestellt. Ein Facharzt erhöht
Ihre Chancen. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen
2 x in
5 Jahren (Ausnahme: Berufstätige Personen mit der
Diagnose Morbus Bechterew 1 x jährlich) unterschreiten,
sollte Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung
dafür enthalten. Wissenschaftliche Informationen
zur Wirksamkeit des Gasteiner Kur senden wir gerne zu. |
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ÖSTERREICHISCHE SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
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Stationäres Heilverfahren:
Volle Kostenübernahme
des Kuraufenthaltes mit Eigenbeteiligung.
Ein
adäquater Termin
kann meist mit dem jeweiligen Vertragshaus abgestimmt
werden.
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Kurkostenzuschuss:
Für Patienten, die bei Unterkunft
und Termin unabhängig sein
wollen (ist über div. Kostenträger,
z.B. PVA, möglich). Der Weg und
die medizinischen Voraussetzungen
sind gleich wie bei der stationären
Kur. Für Abrechnungsmodalitäten
erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungs-
träger
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Auf Verordnungsschein:
Der Patient lässt sich die Therapie
vom Haus- oder Facharzt verordnen und vom Chefarzt bewilligen.
Die bewilligten Therapien können direkt mit den
Vertragspartnern verrechnet werden. Bewilligungen können
auch direkt vor Ort vom Vertragspartner per Fax eingeholt
werden.
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PRIVATE KASSEN:
Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge.
Patienten können jedoch die Rechnung für
die ärztlich verordneten Anwendungen einreichen
und je nach Tarifvereinbarung ist eine Erstattung
als physikalische Therapie möglich.
TIPP: Beachten Sie bitte, dass sämtliche
ärztlich verordneten Anwendungen sowie die
geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommensteuererklärung
bzw. Arbeitnehmerveranlagung als »außergewöhnliche
Belastungen« absetzbar sind (inklusive Aufenthalt,
sofern als Kuraufenthalt
auf der Rechnung definiert). |
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A B L E H N U N G
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Sie sind
mit der Ablehnung und ihrer Begründung nicht einverstanden.
MEDIZINISCH: Eine fundierte und umfangreiche medizinische
Begründung durch einen (Fach)arzt ist die wesentliche
Basis für einen Kurantrag. Bitte überprüfen
Sie die Vollständigkeit und ergänzen Sie evt.
den Antrag bei einem Widerspruch.
Auch sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem Chefarzt Kontakt
aufnehmen, um Unklarheiten
auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise für
Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive
Kosten-Nutzen-Verhältnis der »Gasteiner Kur«
senden wir Ihnen gerne zu.
Sie sind mit der Ablehnung einverstanden: Wir bieten
attraktive Gesundheitspauschalen für
Ihre individuellen Bedürfnisse! |
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Der Weg zur Gasteiner Kur für
unsere deutschen Gäste
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im Rahmen einer Vorsorgeleistung oder Rehabilitation über
Deutsche Versicherungsträger ist wie der Weg zu einer ambulanten
oder stationären Vorsorgeleistung (offene Badekur) oder
Rehabilitation im Inland:
ZUERST ZUM ARZT:
Antrag wird am Besten von einem Facharzt (Rheumatologen
oder Orthopäden bzw. Lungenfacharzt) ausgestellt.Ein
Facharzt erhöht Ihre Chancen. Wenn Sie die gesetzlich
vorgesehenen Fristen (ambulant 3 Jahre, stationär
4 Jahre) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine fundierte
medizinische Begründung dafür enthalten.
Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit des Gasteiner
Kur senden wir gerne zu. |
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KRANKENKASSE - RENTENVERSICHERUNG
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AMBULANTE VORSORGELEISTUNG
(OFFENE BADEKUR):
Alle drei Jahre (medizinische Ausnahmen möglich).
Sie wählen den Kurort, z.B. Bad Hofgastein, und
die bevorzugte Unterkunft. Die Kosten der vom Kurarzt
verordneten Kurmittel werden, abzüglich 10% Eigenbeteiligung
und € 10, pro ärztlicher Verordnung
übernommen. Die Krankenkasse erstattet einen
Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung. Ist
die Bewilligung statt Ihrem Wunsch »Gasteiner
Kur« für
eine Einrichtung im Inland ausgestellt, kontaktieren
Sie uns: Die EU gibt Ihnen das Recht auf eine Leistung
im EU-Ausland.
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STATIONÄRE VORSORGELEISTUNG/
REHABILITATION:
Sie wählen mit Ihrer Versicherung
eine Vertragskureinrichtung in Gastein
aus, welche Ihnen den Termin mitteilt.
Volle Kostenübernahme des Kuraufent-
haltes mit Eigenbeteiligung entweder durch die Krankenkasse
oder Ihre
Rentenversicherung.
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HINWEIS: KUREN IN GASTEIN
SIND VOLLBEIHILFEFÄHIG UND
GASTEIN IST IN DER ANERKANNTEN KURORTELISTE ENTHALTEN
.
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TECHNIKER KRANKENKASSE:
Die Techniker Krankenkasse kann bei chronischen
Erkrankungen
des Stütz- und Bewegungsapparates indikationsspezifische
Leistungspakete bewilligen
(= Berechtigungsschein -> Direktabrechnung).
Teilbewilligung der Techniker Krankenkasse: Kostenvorlage
durch den Versicherten und anteilsmäßige
Rückerstattung.
PRIVATE KASSEN: Mit Privatkassen bestehen
keine Direktabrechnungsverträge.
Patienten reichen jedoch die Rechnung für die
kurärztlich verordneten Anwendungen
(bei vorheriger Information an die Krankenkasse)
nach Beendigung der Kur ein und sollten dann zumindest
einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen.
TIPP: Beachten Sie bitte, dass sämtliche
ärztlich verordneten Anwendungen sowie die
geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommensteuererklärung
bzw. Arbeitnehmerveranlagung als »außergewöhnliche
Belastungen« absetzbar sind (inklusive Aufenthalt,
sofern als Kuraufenthalt auf der Rechnung definiert). |
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A B L E H N U N G
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Sie sind
mit der Ablehnung und ihrer Begründung nicht einverstanden
MEDIZINISCH: Eine fundierte und umfangreiche medizinische
Begründung durch einen
(Fach)arzt ist die wesentliche Basis für einen Kurantrag.
Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit
und ergänzen Sie evt. den Antrag bei einem Widerspruch.
Auch sollte gegebenenfalls Ihr Arzt
mit dem Chefarzt Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen.
Wissenschaftliche
Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie
das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis
der »Gasteiner Kur« senden wir Ihnen gerne
zu.
Sie sind mit der Ablehnung einverstanden: Wir bieten
attraktive Gesundheitspauschalen
für Ihre individuellen Bedürfnisse! |
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Familie Klammer |
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Dr. Zimmermannstrasse
9
5630 Bad Hofgastein
Österreich |
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Tel. +43-6432-6711-0
Fax +43-6432-6711-8 |
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info@hotel-kaernten.com
www.hotel-kaernten.com |
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