
Der Weg zur Gasteiner Kur:
• für unsere österreichischen Gäste
• für unsere deutschen Gäste

Der Weg zur Gasteiner Kur für unsere österreichischen Gäste
ZUERST ZUM ARZT: Antrag wird am Besten von einem Facharzt (Rheumatologen oder Orthopäden) ausgestellt.
Ein Facharzt erhöht Ihre Chancen. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen 2 x in 5 Jahren (Ausnahme: Berufstätige Personen mit der Diagnose Morbus Bechterew 1 x jährlich) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung dafür enthalten. Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit des Gasteiner Kur senden wir gerne zu.
| ÖSTERREICHISCHE SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER | ||
| B E W I L L I G U N G | ||
| Stationäres Heilverfahren: Volle Kostenübernahme des Kuraufenthaltes mit Eigenbeteiligung.
Ein adäquater Termin kann meist mit dem jeweiligen Vertragshaus abgestimmt werden. |
Kurkostenzuschuss: Für Patienten, die bei Unterkunft und Termin unabhängig sein wollen (ist über div. Kostenträger, z.B. PVA, möglich). Der Weg und die medizinischen Voraussetzungen sind gleich wie bei der stationären Kur. Für Abrechnungs-modalitäten erkundigen Sie sich beim zuständigen Sozialversicherungs-träger. |
Auf Verordnungsschein: Der Patient lässt sich die Therapie vom Haus- oder Facharzt verordnen und vom Chefarzt bewilligen. Die bewilligten Therapien können mit den Vertragspartnern direkt verrechnet werden. Bewilligungen können auch direkt vor Ort vom Vertragspartner per Fax eingeholt werden. |
PRIVATE KASSEN: Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten können jedoch TIPP: Beachten Sie bitte, dass sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als »außergewöhnliche Belastungen« absetzbar sind (inklusive Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt auf der Rechnung definiert). |
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| A B L E H N U N G | ||
Sie sind mit der Ablehnung und ihrer Begründung nicht einverstanden. MEDIZINISCH: Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen (Fach)arzt ist die wesentliche Basis für einen Kurantrag. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit und ergänzen Sie evt. den Antrag bei einem Widerspruch. Auch sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem Chefarzt Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis der »Gasteiner Kur« senden wir Ihnen gerne zu. Sie sind mit der Ablehnung einverstanden: Wir bieten attraktive Gesundheitspauschalen für Ihre individuellen Bedürfnisse! |
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Der Weg zur Gasteiner Kur für unsere deutschen Gäste
im Rahmen einer Vorsorgeleistung oder Rehabilitation über Deutsche Versicherungsträger ist wie der Weg zu einer ambulanten oder stationären Vorsorgeleistung (offene Badekur) oder Rehabilitation im Inland:
ZUERST ZUM ARZT: Antrag wird am Besten von einem Facharzt (Rheumatologen oder Orthopäden bzw. Lungenfacharzt) ausgestellt. Ein Facharzt erhöht Ihre Chancen. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen (ambulant 3 Jahre, stationär 4 Jahre) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung dafür enthalten. Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit des Gasteiner Kur senden wir gerne zu.
| KRANKENKASSE - RENTENVERSICHERUNG | ||
| B E W I L L I G U N G | ||
AMBULANTE VORSORGELEISTUNG Ist die Bewilligung statt Ihrem Wunsch »Gasteiner Kur« |
STATIONÄRE VORSORGELEISTUNG/ REHABILITATION: Sie wählen mit Ihrer Versicherung eine Vertragskureinrichtung in Gastein aus, welche Ihnen den Termin mitteilt. Volle Kostenübernahme des Kuraufent- haltes mit Eigenbeteiligung entweder durch die Krankenkasse oder Ihre Rentenversicherung. |
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| HINWEIS: Kuren in Gastein sind voll beihilfefähig und Gastein ist in der anerkannten Kurorteliste enthalten. |
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TECHNIKER KRANKENKASSE: Die Techniker Krankenkasse kann bei chronischen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates indikationsspezifische Leistungspakete bewilligen (= Berechtigungsschein -> Direktabrechnung). Teilbewilligung der Techniker Krankenkasse: Kostenvorlage durch den Versicherten und anteilsmäßige Rückerstattung. PRIVATE KASSEN: Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten reichen jedoch TIPP: Beachten Sie bitte, dass sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als »außergewöhnliche Belastungen« absetzbar sind (inklusive Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt auf der Rechnung definiert). |
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| A B L E H N U N G | ||
Sie sind mit der Ablehnung und ihrer Begründung nicht einverstanden MEDIZINISCH: Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen (Fach)arzt ist die wesentliche Basis für einen Kurantrag. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit und ergänzen Sie evt. den Antrag bei einem Widerspruch. Auch sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem Chefarzt Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis der »Gasteiner Kur« senden wir Ihnen gerne zu. Sie sind mit der Ablehnung einverstanden: |
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